Informationen zu Privatrechnungen
Volle Transparenz für Dich als Privatpatient: Warum Dein Vertrauen uns wichtig ist.
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Klartext zu Privatpreisen:
Was du wissen solltest
Als Privatpatient bist Du es vielleicht gewohnt, dass die Rechnung Deines Physiotherapeuten Fragen aufwirft. Oftmals kürzt die private Krankenversicherung (PKV) den Betrag mit der Begründung, unsere Preise seien nicht "angemessen" oder "ortsüblich". Wir möchten Dir hier die Fakten präsentieren und Dir die Sicherheit geben, dass unsere Preise transparent und fair sind.

Die GebüTH: Dein Kompass für faire Preise
Im Gegensatz zum ärztlichen Bereich gibt es für Physiotherapeuten in Deutschland keine vom Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Aus diesem Grund wurde 2007 die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) geschaffen. Diese Gebührenübersicht, an der auch wir uns orientieren, bildet die Grundlage für eine transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung. Das gibt Dir als Patient eine klare Orientierung und uns eine faire Basis für unsere Arbeit.

Was du bei uns bekommst & warum es das wert ist
Unsere Preise sind rein betriebswirtschaftlich kalkuliert, um Dir die bestmögliche und qualifizierte Therapie zu bieten. Das bedeutet für Dich:
- Du wirst von einem erfahrenen, qualifizierten Therapeuten mit zahlreichen Fortbildungen betreut.
- Wir investieren in die modernste Praxisausstattung und die kontinuierliche Weiterbildung unseres Teams.
- Unsere Behandlungszeiten liegen deutlich über denen anderer Praxen, damit wir uns voll auf Deine individuellen Bedürfnisse konzentrieren können.

Deine Gesundheit,
deine Wahl
Die Behauptung Deiner PKV, unsere Preise seien überhöht, ist absolut unzutreffend. Oftmals berufen sich Versicherungen fälschlicherweise auf "Beihilfesätze", die jedoch keinerlei Maßstab für unsere Preise darstellen. Du hast die freie Therapeutenwahl und deine PKV darf Dich nicht zu einer vermeintlich "billigeren" Praxis drängen. Schließlich hast du Dich freiwillig privat versichert, um die bestmögliche, nicht die günstigste Versorgung zu erhalten.
Urteile zu Kürzungen der Versicherungen in der Physiotherapie:
Bundesgerichtshof
- Kein Kürzungsrecht bei Übermaßvergütung (IV ZR 278/01) Quelle: Bundesgerichtshof, 12.03.2003 (Az: IV ZR 278/01)
- BGH vom 12.12.2007, IV ZR 130/06 Quelle: Bundesgerichtshof, 12.12.2007 (Az.: IV ZR 130/06)
- BGH vom 12.12.2007, IV ZR 144/06 Quelle: Bundesgerichtshof, 12.12.2007 (Az.: IV ZR 1144/06)
Oberlandgericht
- Oberlandesgericht Köln vom 26.04.2006 Quelle: Oberlandesgericht Köln, 26.04.2006 (Az.: 5 U 147/05)
- Oberlandesgericht Düsseldorf vom 18.05.2006 Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, 18.05.2006 (Az.: I-6 U 116/05) Landgericht
- Landgericht Köln, Urteil vom 14.10.2009 Quelle: Landgericht Köln, 14.10.2009 (Az.: 23 O 424/08)
- Landgericht Köln, Urteil vom 20.07.2005 Quelle: Landgericht Köln, 20.07.2005 (Az.: 26 O 225/04)
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2005 Quelle: Landgericht Düsseldorf, 04.05.2005 (Az.: 12 O 192/04)
- Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2016 Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., 17.11.2016 (Az.: 2-23 O 71/16)
Amtsgericht
- Amtsgericht Frankfurt a. M., Entscheidung vom 30.03.2009 Private Krankenversicherung: Pflicht zur Kostenerstattung für eine physiotherapeutische Behandlung und zur Darlegung der “in Deutschland üblichen Preise” Quelle: Juris GmbH / Amtsgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 30.03.2009 (Az. 29 C 2041/07)
- Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 10.05.2012 Quelle: Amtsgericht Köpenick, 10.05.2012 (Az.: 13 C 107/11)
- Erstattung auch wenn Preis über dem Niveau der GKV liegt (AG Frankfurt, Az: 32 C 24248/98-84) Die private Krankenversicherung muss die Kosten für Heilmittel auch dann erstatten, wenn die Preise deutlich über den Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Quelle: AG Frankfurt, 15.11.2001 (Az:32 C 24248/98-84)
- 2,3-facher Satz bei Physiotherapie ortsüblich (AG Hamburg, Az: 20 A C 28/07) Eine Bestätigung für die Daten aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) hat das Amtsgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil geliefert. Danach sieht das Gericht die Abrechnung von Physiotherapie zum 2,3-fachen VdAK Satz als “übliche” Vergütung in Hamburg an. Quelle: AG Hamburg vom 10.10.2007, (Az: 20 A C 28/07)
Bundesgerichtshof
- Kein Kürzungsrecht bei Übermaßvergütung (IV ZR 278/01) Quelle: Bundesgerichtshof, 12.03.2003 (Az: IV ZR 278/01)
- BGH vom 12.12.2007, IV ZR 130/06 Quelle: Bundesgerichtshof, 12.12.2007 (Az.: IV ZR 130/06)
- BGH vom 12.12.2007, IV ZR 144/06 Quelle: Bundesgerichtshof, 12.12.2007 (Az.: IV ZR 1144/06)
Oberlandgericht
- Oberlandesgericht Köln vom 26.04.2006 Quelle: Oberlandesgericht Köln, 26.04.2006 (Az.: 5 U 147/05)
- Oberlandesgericht Düsseldorf vom 18.05.2006 Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, 18.05.2006 (Az.: I-6 U 116/05) Landgericht
- Landgericht Köln, Urteil vom 14.10.2009 Quelle: Landgericht Köln, 14.10.2009 (Az.: 23 O 424/08)
- Landgericht Köln, Urteil vom 20.07.2005 Quelle: Landgericht Köln, 20.07.2005 (Az.: 26 O 225/04)
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2005 Quelle: Landgericht Düsseldorf, 04.05.2005 (Az.: 12 O 192/04)
- Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2016 Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., 17.11.2016 (Az.: 2-23 O 71/16)
Amtsgericht
- Amtsgericht Frankfurt a. M., Entscheidung vom 30.03.2009 Private Krankenversicherung: Pflicht zur Kostenerstattung für eine physiotherapeutische Behandlung und zur Darlegung der “in Deutschland üblichen Preise” Quelle: Juris GmbH / Amtsgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 30.03.2009 (Az. 29 C 2041/07)
- Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 10.05.2012 Quelle: Amtsgericht Köpenick, 10.05.2012 (Az.: 13 C 107/11)
- Erstattung auch wenn Preis über dem Niveau der GKV liegt (AG Frankfurt, Az: 32 C 24248/98-84) Die private Krankenversicherung muss die Kosten für Heilmittel auch dann erstatten, wenn die Preise deutlich über den Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Quelle: AG Frankfurt, 15.11.2001 (Az:32 C 24248/98-84)
- 2,3-facher Satz bei Physiotherapie ortsüblich (AG Hamburg, Az: 20 A C 28/07) Eine Bestätigung für die Daten aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) hat das Amtsgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil geliefert. Danach sieht das Gericht die Abrechnung von Physiotherapie zum 2,3-fachen VdAK Satz als “übliche” Vergütung in Hamburg an. Quelle: AG Hamburg vom 10.10.2007, (Az: 20 A C 28/07)
Danke an unsere Community.

Die Gründung von REHAB FIVE war ein Lebenstraum. Ich bin unendlich dankbar für dieses starke Team. Der Zusammenhalt und der Glaube an die Idee etwas Neues zu erschaffen und die klassische Physiotherapie neu zu denken, ist hier einmalig. Darauf bin ich unglaublich stolz.
Die Erfolge und positiven Resonanzen unserer Kunden bestätigen unsere tägliche Arbeit. Vielen Dank, dass ihr uns eure Gesundheit anvertraut. Das ist nicht selbstverständlich. Wir wissen: Das war erst der Anfang. Es wird noch einiges passieren.
Die Erfolge und positiven Resonanzen unserer Kunden bestätigen unsere tägliche Arbeit. Vielen Dank, dass ihr uns eure Gesundheit anvertraut. Das ist nicht selbstverständlich. Wir wissen: Das war erst der Anfang. Es wird noch einiges passieren.
- Aric Brämswig, Inhaber & CEO


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